16-02-2012, 18:58
Hallo Leutz,
wollt Euch an meinem Glück teilhaben lassen.
Stehe unter daueranklage §170 und hatte bisher nur nen Minijob und nicht Leistungsfähig ( böse Zungen könnten behaupten ich hätte gegen die gesteigerte Erwerbsobligenheit verstoßen da ich mich nicht wirklich um nen Job gekümmert hab
) aber naja jetzt bin ich in der glücklichen Lage nen 40std. Job gefunden zu haben
dummerweise nicht in meinem gelernten Beruf ( schon ewig raus ) sondern nur als Hilfknecht
naja Netto 930.- nach abzug der Werbungskosten......... schon wieder nicht Leistungsfähig
aber vollzeitjob !!
wollt Euch an meinem Glück teilhaben lassen.
Stehe unter daueranklage §170 und hatte bisher nur nen Minijob und nicht Leistungsfähig ( böse Zungen könnten behaupten ich hätte gegen die gesteigerte Erwerbsobligenheit verstoßen da ich mich nicht wirklich um nen Job gekümmert hab
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