17-02-2012, 20:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-02-2012, 20:18 von Clint Eastwood.)
Außerdem: der Trennungsunterhalt wird berechnet nach Standardformel, nach den jeweiligen Einkommen, da Deine Frau keine Arbeit mehr hat, wird ihr ALG angerechnet. Vermögen muss Deine Frau nicht antasten, nur Zinseinkünfte werden berücksichtigt. Raus kommst Du da nur durch Scheidung oder persönliche Pleite. Mit etwas Glück hast Du keinen nachehelichen Unterhalt, oder zumindest einen zeitlich begrenzten.