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Neuberechnung Unterhalt
#2
Erste Antwort:

Sie kann behaupten was sie will, die Ex. In aller Regel wird der Mann auch zur Auskunft verpflichtet werden, wenn auch nur anzunehmen ist, dass sich an der Einkommenssituation etwas geändert hat. Dann ist die Sache mit der Auskunft alle 2 Jahre nach BGB hinfällig... Wenn das Einkommen nicht nachgewiesen wird, wird es zur Klage kommen oder, falls Titel vorhanden und sonst möglich, auch gleich zu Pfändungen.

Zweite Antwort:

Um wessen Unterhalt geht es jetzt? Exen oder KU? Bei Exenunterhalt zählt das Einkommen von der Exfrau natürlich. Wenns um den KU geht, spielt das Einkommen der Kindesmutter meistens - also eigentlich fast immer - keine Rolle.

Dritte Antwort:

Wenn ihr doch schon einen Anwalt eingeschaltet habt, warum fragt ihr den nicht erstmal solche Dinge? Der kennt Euren Fall doch sicher sehr viel genauer und kann dann sicher besser Antworten als ein Forum, wo dann viele Dinge einfach unklar sind / bleiben müssen und Antworten sehr pauschal gehalten werden müssen.
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Neuberechnung Unterhalt - von anna2 - 18-02-2009, 09:30
RE: Neuberechnung Unterhalt - von vorsichtiger - 18-02-2009, 10:57
RE: Neuberechnung Unterhalt - von p__ - 18-02-2009, 11:44
RE: Neuberechnung Unterhalt - von anna2 - 18-02-2009, 12:13
RE: Neuberechnung Unterhalt - von bubble - 18-02-2009, 12:29
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RE: Neuberechnung Unterhalt - von anna2 - 18-02-2009, 17:52
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RE: Neuberechnung Unterhalt - von anna2 - 22-02-2009, 12:45
RE: Neuberechnung Unterhalt - von anna2 - 24-02-2009, 13:42

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