18-02-2012, 13:51
Schreib der Anwältin, dass du bis zum 28.2. wegen Umgangs abwesend bist, dass du aber bis 15.3.2012 deiner Auskunftspflicht nachkommen wirst.
Sind denn schon 2 Jahre rum?
Eine Vollmacht braucht sie nicht, erst recht nicht im Original, da der BGH Anwälte für besonders glaubwürdig hält, wenn sie etwas anwaltlich versichern.
Dann hat Mann davon auszugehen, dass das stimmt.
Wenn du also eine Kopie erhalten hast, wirst du schon besonders verwöhnt.
Sind denn schon 2 Jahre rum?
Eine Vollmacht braucht sie nicht, erst recht nicht im Original, da der BGH Anwälte für besonders glaubwürdig hält, wenn sie etwas anwaltlich versichern.
Dann hat Mann davon auszugehen, dass das stimmt.
Wenn du also eine Kopie erhalten hast, wirst du schon besonders verwöhnt.