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Muss ich Kindeswohlgefährdung beweisen?
#1
Zu Beginn der Verfahren musste ich Kindeswohlgefährdung im Antrag formulieren. Unehelich und ich beantrage das alleinige Sorgerecht. Im Eilverfahren schrieb die Richterin das summarische gesehen es nicht nicht klar ist das es dem Kindeswohl dient wenn das Sorgerecht auf mich übertragen wird und für ein Gutachten im Eilverfahren kein Raum ist. So, jetzt sind wir im Hauptsacheverfahren.
Muss ich jetzt noch Kindeswohlgefährdung beweisen oder klar stellen das es dem Kindeswohl am Besten dient wenn die kleine bei mir lebt? Die Richterin will mit Bestellung eines Gutachters warten da das JA ihr mitteilte wir können miteinander kommunizieren. Eventuell könnten wir uns aussergerichtlich einigen. Die Mutter möchte aber noch nichtmal dem gem. Sorgerecht zustimmen sondern erstmal wie immer abwarten ob sie mir Vertrauen kann.
Habe Anfang nächste Woche einen Termin beim JA und die wollen wissen wie ich es mir vorstelle.

An eine Kindeswohlgefährdung sind hohe Bed. geknupft und eine zukünftige seelische und psychische Gefährdung des Kindes zu beweisen ist so sehr schwer. Mir ist klar das die Chancen sehr schlecht stehen die alleinige Sorge zu bekommen. Da ist dann der nächste Schritt die gem. Sorge durchzubekommen. Wenn ich aber weiterhin Kindeswohlgefährdung, die ich tatsächlich sehe, zu beweisen, riskiere ich vielleicht alles. Ich möchte dann wenigstens im Notfall für meine Tochter da sein dürfen. Da brauche ich doch das gem. S.?
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Muss ich Kindeswohlgefährdung beweisen? - von Absurdistan - 18-02-2012, 14:37

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