18-02-2012, 14:52
Danke erstmal für die schnelle Reaktion!
Ja, die 2 Jahre seit der letzten Anpassung sind um.
Bisher hat die KM sich immer direkt an mich gewandt, nachdem der Unterhalt vor ca. 7 Jahren ´mal ausgeurteilt worden war. Danach gingen die Anpassungen einvernehmlich. Nun ist der KM ist ja im Ungangsverfahren VKH versagt worden. Da sie in der Privatinsolvenz ist, kann sein, dass die RAin nach Kompensationsmöglichkeiten für ihre Vergütung sucht.
Meint ihr, wenn ich jetzt die Unterlagen ohne Erläuterungen einreiche (gerade im relevanten Zeitraum sind eine Vielzahl von jahresübergreifenden Fehlern berichtigt worden, die zu Einnahmen geführt haben, die sich zukünftig nicht wiederholen werden) und für diese um Nachfrist bitte, würde das eine Auskunftsklage mutwillig erscheinen lassen?
Ja, die 2 Jahre seit der letzten Anpassung sind um.
Bisher hat die KM sich immer direkt an mich gewandt, nachdem der Unterhalt vor ca. 7 Jahren ´mal ausgeurteilt worden war. Danach gingen die Anpassungen einvernehmlich. Nun ist der KM ist ja im Ungangsverfahren VKH versagt worden. Da sie in der Privatinsolvenz ist, kann sein, dass die RAin nach Kompensationsmöglichkeiten für ihre Vergütung sucht.
Meint ihr, wenn ich jetzt die Unterlagen ohne Erläuterungen einreiche (gerade im relevanten Zeitraum sind eine Vielzahl von jahresübergreifenden Fehlern berichtigt worden, die zu Einnahmen geführt haben, die sich zukünftig nicht wiederholen werden) und für diese um Nachfrist bitte, würde das eine Auskunftsklage mutwillig erscheinen lassen?
Wer nicht taktet, wird getaktet...