18-02-2012, 14:57
Es ist üblich, dass bei den äusserst umfassenden Auskünften, die im Rahmen einer Unterhaltsforderung erteilt werden müssen, Belege und Teile nachgereicht werden. Unterlagen einzureichen und anzukündigen, dass Fehlendes auf dem Wege ist, ist die Regel.
Die 14-Tage Frist der Anwältin ist sowieso zu kurz. Für eine Klage direkt nach den 14 Tagen wird ihr die VKH versagt werden, zumal wenn bereits erste Auskünfte gegeben wurden. Mach dir darüber keine Sorgen.
Die 14-Tage Frist der Anwältin ist sowieso zu kurz. Für eine Klage direkt nach den 14 Tagen wird ihr die VKH versagt werden, zumal wenn bereits erste Auskünfte gegeben wurden. Mach dir darüber keine Sorgen.