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Muss ich Kindeswohlgefährdung beweisen?
#4
@Absurdistan

Ich habe Deinen Hauptthread nicht mehr so voll in der Erinnerung, und auch gerade wenig Zeit. Ich setz deshalb ´mal hier auf. Aus meiner Sicht brauchst Du die geS, um für Deine Tochter mehr als ein Besuchspapa sein zu können. Ich würde mich jetzt darauf konzentieren, wenn eine Kindeswohlgefährdung durch die Mutter nicht hinreichend sicher ins Verfahren eingebracht werden kann. Vielleicht kannst Du mit dem JA besprechen, wie eine Stabilisierung der Mutter aussehen könnte, die einer Kindeswohlgefährdung vorbeugt. Vielleicht kann es ja auch ein Verhandlungsergebnis sein: Rücknahme des Antrages auf alleinige elterliche Sorge gegen Sorgerechtserklärung der KM? Auch dies kannst du M. E. mit dem JA besprechen, wenn Du den Eindruck hast, dass dort kindeswohlorientiert gedacht wird.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: Muss ich Kindeswohlgefährdung beweisen? - von wackelpudding - 18-02-2012, 17:30

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