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Muss ich Kindeswohlgefährdung beweisen?
#5
(18-02-2012, 17:30)wackelpudding schrieb: Vielleicht kann es ja auch ein Verhandlungsergebnis sein: Rücknahme des Antrages auf alleinige elterliche Sorge gegen Sorgerechtserklärung der KM? Auch dies kannst du M. E. mit dem JA besprechen, wenn Du den Eindruck hast, dass dort kindeswohlorientiert gedacht wird.

Soweit waren wir schon. Lehnt die Mutter aber ab. Im Gspräch wird es darum gehen ob wir das Verfahren ruhen lassen für ein halbes Jahr, zur Beratung gehen und dann weitersehen. Das JA wollte schon vorher das wir zu einer Familien/paar/trennungstherapie gehen. Die machen das aber nur wenn Verfahren beendet sind oder ruhen. Ich bin da äußerst skeptisch das das was bringt. Werde aber wohl keine Wahl haben da mitzumachen.
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RE: Muss ich Kindeswohlgefährdung beweisen? - von Absurdistan - 18-02-2012, 17:38

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