18-02-2012, 18:22
wackelpudding schrieb:gestern Nacht beim Nachhausekommen fand ich ein Schreiben der RAin der KM vor, mit dem Auskunft über meine Einküfte gefordert wurde. Es ist eine Verzugsetzung zum 01.03.2012 enthalten.Ich würde darauf erst kurz vor Verfristung reagieren (oder -je nachdem, wie der Brief zugestellt wurde- gar nicht) um dann mitzuteilen, dass Du diese Aufforderung bedauerlicherweise wegen von Dir nicht zu vertretenen Umständen erst 'heute' zur Kenntnis nehmen konntest.
Du musst dann den Auskunftsanspruch anerkennen und versichern, dass Du die Erledigung der Angelegenheit umgehend besorgen wirst.
Wenn dann nicht eine angemessene Frist abgewartet wird, bevor die Sache bei Gericht anhängig gemacht wird, ist das Willkür.
Beachte, dass es sich NICHT um eine gerichtliche Fristen handelt, sondern um parteiseitiges 'Wunschdenken', das als eine vorgerichtliche Verzugsetzung zu verstehen ist, eben, um Willkür und damit eine nachteilige Kostenentscheidung bei Anerkennung des (Klage-)Antrags auszuschließen.