18-02-2012, 19:05
Dann bleibt Dir alternativ die Möglichkeit, den Brief erst gar nicht erhalten zu haben (das passiert schon mal gelegentlich) und man wird Dir eine kurze Nachfrist setzen.
Allerdings gebe ich zu Bedenken, dass Du damit Deine Glaubwürdigkeit hinsichtlich der Einsicht, dass Du auskunftspflichtig bist und dieser Pflicht auch nachzukommen bereit bist, nicht gerade erhöhst ....
Spät reagieren
um Vergebung bitten und nach der Tränenvase rufen
den Anspruch anerkennen
versichern, dass Du das Deinerseits Erforderliche umgehend besorgen wirst
Wer dann unter Hinweis auf Verfristung klagt, bleibt bei sofortiger Anerkenntnis auf den Kosten sitzen.
Allerdings gebe ich zu Bedenken, dass Du damit Deine Glaubwürdigkeit hinsichtlich der Einsicht, dass Du auskunftspflichtig bist und dieser Pflicht auch nachzukommen bereit bist, nicht gerade erhöhst ....
Spät reagieren
um Vergebung bitten und nach der Tränenvase rufen
den Anspruch anerkennen
versichern, dass Du das Deinerseits Erforderliche umgehend besorgen wirst
Wer dann unter Hinweis auf Verfristung klagt, bleibt bei sofortiger Anerkenntnis auf den Kosten sitzen.