19-02-2012, 12:52
Nö, so breit ist mein Ansatz nicht. Vielmehr geht es ganz speziell um die Frage, wie nach Feststellung einer Diskriminierung die Rechtmäßigkeit des Andauerns einer aus der Diskriminierung erwachsenen wirtschaftlichen Schädigung argumentiert werden könnte.
Konkret: In weniger als einem Jahr nach dem Zaunegger-Urteil hatte ich die geS. Hätte es diese Möglichkeit früher gegeben, wäre es naheliegend anzunehmen, dass mir die geS bereits im 1. Lj. des Kindes zugewachsen wäre. Die KM ist mit dem Kind aber erst wegzogen, als dieses 2 1/2 Jahre alt war. Dies konnte sie, weil mir der Zugang zur Sorge legislativ versperrt war. Andernfalls hätten meine Väterrechte und die Integration des Kindes hier (den Krabbelgruppenfreund hat es immer noch) einem Verbringen des Kindes entgegengestanden, zumal ich jederzeit eine Ganztagsbetreuung hätte darstellen können.
Konkret: In weniger als einem Jahr nach dem Zaunegger-Urteil hatte ich die geS. Hätte es diese Möglichkeit früher gegeben, wäre es naheliegend anzunehmen, dass mir die geS bereits im 1. Lj. des Kindes zugewachsen wäre. Die KM ist mit dem Kind aber erst wegzogen, als dieses 2 1/2 Jahre alt war. Dies konnte sie, weil mir der Zugang zur Sorge legislativ versperrt war. Andernfalls hätten meine Väterrechte und die Integration des Kindes hier (den Krabbelgruppenfreund hat es immer noch) einem Verbringen des Kindes entgegengestanden, zumal ich jederzeit eine Ganztagsbetreuung hätte darstellen können.
Wer nicht taktet, wird getaktet...