In dem Alter des Kindes hätte auch Deine Mitsorge wenig geändert!
Du hättest sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest in Teilen verloren, wenn Du Dich gegen den Wegzug der Mutter mit Kleinkind gestellt hättest.
Das wäre mE auch nicht unbedingt diskriminierend gewesen, da in dem Alter noch eine stärkere Bindung des Kindes zur Mutter besteht.
Diskriminierend gegenüber dem ET aber, sehr weiten Wegzug zuzulassen und die Folgen lediglich dem bleibenden und entferten ET zuzuschreiben.
Diskriminierend auch dem Kind gegenüber, das an einem einfachen Zugang zum entfernten ET ge- und in seiner Entwicklung daher be-hindert wird.
Die Mitsorge des Vaters bzw. diese beantragen zu dürfen führt derzeit nur dazu, daß die Willkür einer Mutter nur noch um die eines Richters erweitert wird.
Du hättest sie mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest in Teilen verloren, wenn Du Dich gegen den Wegzug der Mutter mit Kleinkind gestellt hättest.
Das wäre mE auch nicht unbedingt diskriminierend gewesen, da in dem Alter noch eine stärkere Bindung des Kindes zur Mutter besteht.
Diskriminierend gegenüber dem ET aber, sehr weiten Wegzug zuzulassen und die Folgen lediglich dem bleibenden und entferten ET zuzuschreiben.
Diskriminierend auch dem Kind gegenüber, das an einem einfachen Zugang zum entfernten ET ge- und in seiner Entwicklung daher be-hindert wird.
Die Mitsorge des Vaters bzw. diese beantragen zu dürfen führt derzeit nur dazu, daß die Willkür einer Mutter nur noch um die eines Richters erweitert wird.