19-02-2012, 13:29
Deine Einschätzung zu den Möglichkeiten der Mutter, mit dem Kind wegzuziehen, teile ich aus fogenden Gründen so nicht:
-Ich hatte das Kind von Anfang zumindest im gleichen Umfange betreut wie die KM; nach der Geburt hatte ich es vor ihr auf dem Arm. Für die Stärke der Bindung mag als Beispiel dienen, dass das Kind, als es mich nach 4 Monaten im Gericht wiedersah, sich von seinen Großeltern mütterlicherseits losriss und mit "Pappa!Pappa!" auf mich loslief.
-Mit dem Wegzug wurde der Kontakt zu zwei Halbgeschwistern brutal unterbrochen.
-Das Kind war in sein Umfeld integriert und hatte Freunde, mit denen heute noch Kontakt -in einem Fall Freundschaft- besteht.
-Bei der Mutter war absehbar, dass nach Auslauf des Unterhalts es zu einem Leben auf ALG2-Niveau kommen würde, während meine Verhältnisse darüber lagen (als nachfolgend aus der Privatinsolvenz der KM in Anspruch Genommener und wegen der hohen Umgangskosten jetzt nicht mehr so sehr).
-Ich hatte das Kind von Anfang zumindest im gleichen Umfange betreut wie die KM; nach der Geburt hatte ich es vor ihr auf dem Arm. Für die Stärke der Bindung mag als Beispiel dienen, dass das Kind, als es mich nach 4 Monaten im Gericht wiedersah, sich von seinen Großeltern mütterlicherseits losriss und mit "Pappa!Pappa!" auf mich loslief.
-Mit dem Wegzug wurde der Kontakt zu zwei Halbgeschwistern brutal unterbrochen.
-Das Kind war in sein Umfeld integriert und hatte Freunde, mit denen heute noch Kontakt -in einem Fall Freundschaft- besteht.
-Bei der Mutter war absehbar, dass nach Auslauf des Unterhalts es zu einem Leben auf ALG2-Niveau kommen würde, während meine Verhältnisse darüber lagen (als nachfolgend aus der Privatinsolvenz der KM in Anspruch Genommener und wegen der hohen Umgangskosten jetzt nicht mehr so sehr).
Wer nicht taktet, wird getaktet...