19-02-2012, 13:59
@skipper
Wer hätte denn die Freizügigkeit der Mutter einschränken wollen? Oder sie von ihrem Kind trennen? In beiden Punkten hätte sie doch die volle Entscheidungsfreiheit gehabt.
@beppo
Ich hätte die Möglichkeit einer persönlichen 24-Stdn-Betreuung bei geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen oberhalb von Hartz4 nachweisen können.
Nur wegen der Zielrichtung: Es geht mir nicht darum, eine Korrektur nach hinten zu bewirken, sondern darum, das Fortdauern einer diskrimierungsbedingten Schädigung zu beenden.
Wer hätte denn die Freizügigkeit der Mutter einschränken wollen? Oder sie von ihrem Kind trennen? In beiden Punkten hätte sie doch die volle Entscheidungsfreiheit gehabt.
@beppo
Ich hätte die Möglichkeit einer persönlichen 24-Stdn-Betreuung bei geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen oberhalb von Hartz4 nachweisen können.
Nur wegen der Zielrichtung: Es geht mir nicht darum, eine Korrektur nach hinten zu bewirken, sondern darum, das Fortdauern einer diskrimierungsbedingten Schädigung zu beenden.
Wer nicht taktet, wird getaktet...