19-02-2012, 20:12
Dem VAM(V), auch dem djb, ging und geht es nie mehr als pflichtige Väter zu kriminalisieren.
Es wird so getan als folge dem Unterhaltsvorschuss die Müllhalde und der Vater trüge hierfür die alleinige Verantwortung.
Da Schwab wohl unter der schweren Last ihrer Blechbuttons zusammenzubrechen droht muss jetzt Liebisch-Ersatz Hoheisel ran, mit Stuss sabbeln?!
Im SGB II gibt es einen §20 und da steht nix von "Nach dem 12. Lebensjahr ist Schluss".
Der Unterschied zum UVG besteht für die Zahlemänner lediglich darin, dass nun wieder alle Steuern Zahlenden im selben Boot sitzen.
Für die UHN und ihr ganz eigenes Kind ändert sich nichts, lediglich am anderen Trog muss sie einmalig anstehen.
Unterm Strich ist es mir weniger unlieb meine Steuern für Gören arbeitsscheuer Mütter abzudrücken als die Staatsknete auf Schlachtfeldern im Irgendwo verpuffen sehen zu müssen.
Wie war das noch, mehr als jede zweite AE hat keinen Ausbildungsabschluss und möge dennoch bis an deren Lebensende gepudert und gepampert werden?
Es wird so getan als folge dem Unterhaltsvorschuss die Müllhalde und der Vater trüge hierfür die alleinige Verantwortung.
Da Schwab wohl unter der schweren Last ihrer Blechbuttons zusammenzubrechen droht muss jetzt Liebisch-Ersatz Hoheisel ran, mit Stuss sabbeln?!
Im SGB II gibt es einen §20 und da steht nix von "Nach dem 12. Lebensjahr ist Schluss".
Der Unterschied zum UVG besteht für die Zahlemänner lediglich darin, dass nun wieder alle Steuern Zahlenden im selben Boot sitzen.
Für die UHN und ihr ganz eigenes Kind ändert sich nichts, lediglich am anderen Trog muss sie einmalig anstehen.
Unterm Strich ist es mir weniger unlieb meine Steuern für Gören arbeitsscheuer Mütter abzudrücken als die Staatsknete auf Schlachtfeldern im Irgendwo verpuffen sehen zu müssen.
Wie war das noch, mehr als jede zweite AE hat keinen Ausbildungsabschluss und möge dennoch bis an deren Lebensende gepudert und gepampert werden?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)