20-02-2012, 07:45
...aber der Barunterhaltspflichtige kann von seiner Pflicht, Barunterhalt zu leisten, freigestellt werden.
Der betreuende Elternteil verpflichtet sich dann, im Fall dass das Kind vom regulär Barunterhaltspflichtigen Unterhalt fordert, diesen umgehend an den Barunterhaltspflichtigen zurück zu zahlen.
nachzulesen hier
http://www.lexikon-familienrecht.de/kind...istellung/
lg
Camper
Der betreuende Elternteil verpflichtet sich dann, im Fall dass das Kind vom regulär Barunterhaltspflichtigen Unterhalt fordert, diesen umgehend an den Barunterhaltspflichtigen zurück zu zahlen.
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http://www.lexikon-familienrecht.de/kind...istellung/
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.