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Verzicht auf Kindesunterhalt ist nicht möglich....
#3
Hallo "p"

Ich bin nicht ganz konform mit Deiner Meinung und will auch erklären warum.

Nehmen wir mal an, der betreuende Elternteil (geschlechtsneutral ausgerichtet) hat ein bereinigtes Nettoeinkommen aus einem Vollzeitjob von 2000 €

Der normalerweise barunterhaltspflichtige Elternteil hat auch einen Vollzeitjob, aber nur ein bereinigtes Einkommen von 950 €.

Warum soll hier der betreuende Elternteil nicht den normal barunterhaltspflichtigen Elternteil z. B per notariellem Vertrag freistellen können und sich verpflichten, den Kindesunterhalt zurückzuerstatten, wenn sowieso klar ist, dass der barunterhaltspflichtige Elternteil nie und nimmer auf ein Einkommen kommt, um Unterhalt bezahlen zu können?

Dem Anspruch des Kindes wird damit Rechnung getragen. Es kriegt seinen Unterhalt. Ganz offiziell auch vom barunterhaltspflichtigen Elternteil.

Im Innenverhältnis, also auf Elternebene erstattet der betreuende Elternteil aber den Kindesunterhalt wieder an den offiziell barunterhaltspflichtigen Elternteil zurück.

Ich sehe hier die Chance, dass damit erhebliches Streitpotential vermieden wird, sofern der betreuende Elternteil nicht zu der Verpflichtungserklärung gezwungen wird. Aber ein Notar wird den betreuenden Elternteil schon aufzuklären verstehen, was passieren kann, wenn er diese Verpflichtung unterschreibt.

Er kann unter Umständen auch noch anfügen, dass diese Vereinbarung nur so lange gilt, solange der bereuende Elternteil selbst keine staatliche Hilfe in Anspruch nehmen muss.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Verzicht auf Kindesunterhalt ist nicht möglich.... - von Camper1955 - 20-02-2012, 11:33

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