20-02-2012, 12:04
Aber isch abe gar keine Meinung :-)
Es ging mir nur um die nötigen Formalien, Grenzen und Folgen einer Unterhaltsübernahme durch den betreuenden Elternteil. Der Knackpunkt ist die "Erfüllungsübernahme", die in Grenzen möglich ist. Wie und mit welcher Grundlage, das steht im verlinkten Urteil und Posting. Ob das sinnvoll ist und ob da noch irgendwelche finanziellen Kreisverkehre eine Option sind, ist davon nicht erfasst.
Solche Anwalts-Werbeseiten mit ihren halbgaren Aussagen sehe ich dagegen kritisch (das Anwaltsgesockse sollte man eh grundsätzlich nicht verlinken, ist nur Werbung). Die lassen grundsätzlich die rechtlichen Grundlagen weg (dafür soll man nämlich zahlen), wecken falsche Hoffnungen und erzeugen gefährliches Halbwissen.
Es ging mir nur um die nötigen Formalien, Grenzen und Folgen einer Unterhaltsübernahme durch den betreuenden Elternteil. Der Knackpunkt ist die "Erfüllungsübernahme", die in Grenzen möglich ist. Wie und mit welcher Grundlage, das steht im verlinkten Urteil und Posting. Ob das sinnvoll ist und ob da noch irgendwelche finanziellen Kreisverkehre eine Option sind, ist davon nicht erfasst.
Solche Anwalts-Werbeseiten mit ihren halbgaren Aussagen sehe ich dagegen kritisch (das Anwaltsgesockse sollte man eh grundsätzlich nicht verlinken, ist nur Werbung). Die lassen grundsätzlich die rechtlichen Grundlagen weg (dafür soll man nämlich zahlen), wecken falsche Hoffnungen und erzeugen gefährliches Halbwissen.