20-02-2012, 13:00
Nicht schlecht. Das Haus bekommen, obendrauf noch fünf Jahre Ehegattenunterhalt und nun will die Hausbesitzerin nicht nur nichts zahlen, sondern sogar noch was zurückhaben. Sonst will sie nichts? Vielleicht noch Extrazahlungen wegen dem kalten Wetter?
Ihr habt drei voneinander getrennte Baustellen:
Hinsichtlich des Kindes muss eine feste Umgangsregelung ausgearbeitet werden, wenn das Kind schon älter ist würde ich das Kind dies selber vereinbaren lassen, wobei natürlich seitens des betreuenden Elternteils auf Regelmässigkeit hinzuwirken ist. Wenn die Mutter nicht erreichbar ist, müssen Dritte mitmachen, z.B. im Rahmen eines Vermittlungsgesprächs im Jugendamt. Aber kein Anwalt.
Hinsichtlich des Kindesunterhalts würde ich gar nichts machen, auch keinen Anwalt beauftragen, einfach eine Beistandschaft im Jugendamt beantragen und das Thema dann denen überlassen. Das kostet nichts. Das Jugendamt übernimmt vor allem die ganze Auskunftsgeschichte, danach kann sich der Vater immer noch konziliant zeigen.
Hinsichtlich des Ehegattenunterhalts braucht ihr erst einen Anwalt, wenn es wirklich zum Rechtsstreit kommt. Ansonsten gilt das, was bei der Scheidung rechtsgültig vereinbart wurde. Da kann der Gegenanwalt Zahlungen bezeichnen wie er will, die alten Vereinbarungen gelten weiter. Das gilt auch für deinen Mann: Wenn diese Vereinbarungen nichts anderes vorsehen, ist auch der Ehegattenunterhalt weiterzubezahlen, auch wenn das Kind mittlerweile den Aufenthalt gewechselt hat.
Ihr habt drei voneinander getrennte Baustellen:
Hinsichtlich des Kindes muss eine feste Umgangsregelung ausgearbeitet werden, wenn das Kind schon älter ist würde ich das Kind dies selber vereinbaren lassen, wobei natürlich seitens des betreuenden Elternteils auf Regelmässigkeit hinzuwirken ist. Wenn die Mutter nicht erreichbar ist, müssen Dritte mitmachen, z.B. im Rahmen eines Vermittlungsgesprächs im Jugendamt. Aber kein Anwalt.
Hinsichtlich des Kindesunterhalts würde ich gar nichts machen, auch keinen Anwalt beauftragen, einfach eine Beistandschaft im Jugendamt beantragen und das Thema dann denen überlassen. Das kostet nichts. Das Jugendamt übernimmt vor allem die ganze Auskunftsgeschichte, danach kann sich der Vater immer noch konziliant zeigen.
Hinsichtlich des Ehegattenunterhalts braucht ihr erst einen Anwalt, wenn es wirklich zum Rechtsstreit kommt. Ansonsten gilt das, was bei der Scheidung rechtsgültig vereinbart wurde. Da kann der Gegenanwalt Zahlungen bezeichnen wie er will, die alten Vereinbarungen gelten weiter. Das gilt auch für deinen Mann: Wenn diese Vereinbarungen nichts anderes vorsehen, ist auch der Ehegattenunterhalt weiterzubezahlen, auch wenn das Kind mittlerweile den Aufenthalt gewechselt hat.