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KU-pflichtige Mutter verweigert KU und verweigert Umgang
#6
(20-02-2012, 13:34)blue schrieb: Ansonsten muß er jetzt natürlich weiter an sie zahlen. Verrechnen mit KU geht nicht.
Nein aber zumindest wird der Unterhalt als KU-pflichtiges Einkommen angerechnet.
Egal was der Anwalt sich da mit gekreuzten Fingern zusammen phantasiert.
Irgendwas muss er ja sagen, damit man glaubt, er hätte eine Daseinsberechtigung.
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RE: KU-pflichtige Mutter verweigert KU und verweigert Umgang - von beppo - 20-02-2012, 13:44

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