20-02-2012, 13:44
(20-02-2012, 13:34)blue schrieb: Ansonsten muß er jetzt natürlich weiter an sie zahlen. Verrechnen mit KU geht nicht.Nein aber zumindest wird der Unterhalt als KU-pflichtiges Einkommen angerechnet.
Egal was der Anwalt sich da mit gekreuzten Fingern zusammen phantasiert.
Irgendwas muss er ja sagen, damit man glaubt, er hätte eine Daseinsberechtigung.