20-02-2012, 13:49
Hallo "p",
Danke für die "Aufdröselung". Das Umgangs-Problem ist praktisch das Schwierigste, denn die Mutter sieht sich als Opfer ihres Teenager-Kindes und beißt nach allem, was sich ihr nähert (die sechs Jahre zuvor sechs lief die Umgangsregelung reibungslos).
Bleibt also noch mal die Überlegung, die Beistandsschaft zu beantragen.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, kann der Vater nicht einfach den Ehegatten-Unterhalt einbehalten, wenn die KU-Zahlungen ausbleiben?
Lanil
Danke für die "Aufdröselung". Das Umgangs-Problem ist praktisch das Schwierigste, denn die Mutter sieht sich als Opfer ihres Teenager-Kindes und beißt nach allem, was sich ihr nähert (die sechs Jahre zuvor sechs lief die Umgangsregelung reibungslos).
Bleibt also noch mal die Überlegung, die Beistandsschaft zu beantragen.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, kann der Vater nicht einfach den Ehegatten-Unterhalt einbehalten, wenn die KU-Zahlungen ausbleiben?
Lanil