18-02-2009, 13:13
Moment mal,
irgendwas ist doch faul an der Sache hier...
Erst schreibt sie:
Unser Anwalt hat erst ein Schreiben rausgeschickt, von wegen neuer Job ja, aber " keine Veränderungen in Ihren Einkommensverhältnissen so atypisch hoch , dass eine Abänderung der Kindesunterhaltsbeträge verlangt werden könnte."
dann behauptet sie es gebe eine undichte Stelle und zwischendrin ist die Rede von Umschichten über 3000EUR im Monat...
Also ich würde die Bälle mal lieber ganz flach halten und dem Anwalt in dieser Sache vertrauen. Die Kindesmutter weiß nun offensichtlich um die veränderte Situation des Vaters. Sie hat also ein Recht auf die Auskunft. Und zwar en Detail.
Weil wenn der Herr Papa nun selbständig arbeitet und freiberuflich obendrein, dann ist es nämlich nach Kenntnisnahme dieser Tatsache Essig mit der 2-Jahrespflicht, nicht wahr? Die Herren in den schwarzen Roben verlangen dann ganz andere Nachweise über die Leistungsfähigkeiten... Die hier anwesenden (Ex-)Selbständigen werden wissen wovon ich rede.
Und nochmal, liebe Anna2, was die Mutter verdient ist völlig egal - ausser in ganz engen Grenzen, wo es dann doch eine Rolle spielt. Im Gegenteil wird umgekehrt ein Schuh draus: Was verdienst denn DU ? Man kann ggf sogar DEINEN Verdienst mitberücksichtigen - sogar fiktiv. Dazu muss dann nur das SGB herangezogen werden und *schwupps* zahlst DU mit.
Also bleibe ich bei meinem Rat, Bälle flach halten und sich schneller ducken als die Frau Mama zuschlagen kann. Das ist gesünder...
irgendwas ist doch faul an der Sache hier...
Erst schreibt sie:
Unser Anwalt hat erst ein Schreiben rausgeschickt, von wegen neuer Job ja, aber " keine Veränderungen in Ihren Einkommensverhältnissen so atypisch hoch , dass eine Abänderung der Kindesunterhaltsbeträge verlangt werden könnte."
dann behauptet sie es gebe eine undichte Stelle und zwischendrin ist die Rede von Umschichten über 3000EUR im Monat...
Also ich würde die Bälle mal lieber ganz flach halten und dem Anwalt in dieser Sache vertrauen. Die Kindesmutter weiß nun offensichtlich um die veränderte Situation des Vaters. Sie hat also ein Recht auf die Auskunft. Und zwar en Detail.
Weil wenn der Herr Papa nun selbständig arbeitet und freiberuflich obendrein, dann ist es nämlich nach Kenntnisnahme dieser Tatsache Essig mit der 2-Jahrespflicht, nicht wahr? Die Herren in den schwarzen Roben verlangen dann ganz andere Nachweise über die Leistungsfähigkeiten... Die hier anwesenden (Ex-)Selbständigen werden wissen wovon ich rede.
Und nochmal, liebe Anna2, was die Mutter verdient ist völlig egal - ausser in ganz engen Grenzen, wo es dann doch eine Rolle spielt. Im Gegenteil wird umgekehrt ein Schuh draus: Was verdienst denn DU ? Man kann ggf sogar DEINEN Verdienst mitberücksichtigen - sogar fiktiv. Dazu muss dann nur das SGB herangezogen werden und *schwupps* zahlst DU mit.
Also bleibe ich bei meinem Rat, Bälle flach halten und sich schneller ducken als die Frau Mama zuschlagen kann. Das ist gesünder...