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Verzicht auf Kindesunterhalt ist nicht möglich....
#6
(20-02-2012, 12:42)blue schrieb: "Muddi verpflichtet sich, dass vom 3-jährigen Kind geforderte Geld an den Barunterhaltspflichtigen zurückzuzahlen." Vielleicht sollte man in so einem Fall das 3-jährige Kind mal aufklären, dass Muddi ja die eigentliche Forderin ist. Ganz schön verzwickte Sache das! Big Grin

Könnte auch Vati sein. Deswegen habe ich es geschlechtsneutral geschrieben.

Ich jedenfalls sehe hier eine Chance, ohne großes Proborium einen Rechtsstreit zu verhindern.

1.) Weiss man nicht, wie so ein Rechtstreit ausgeht

2.) Kriegt der betreuende Elternteil angesichts des Einkommens aus meinem Beispiel sowieso keine Prozesskostenhilfe und selbst wenn, dann in Raten.

3.) Bleibt dann die die ganze Erziehungsgewalt, sowohl was den Umgang, wie auch was den finanziellen Aspekt angeht in der Hand beider Eltern. Genau so, wie es auch in eine bestehende Beziehung/Ehe der Fall war.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Verzicht auf Kindesunterhalt ist nicht möglich.... - von Camper1955 - 20-02-2012, 13:57

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