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KU-pflichtige Mutter verweigert KU und verweigert Umgang
#8
Die Beistandsschaft ist auf jeden Fall einen Versuch wert, man muss aber tatsächlich im Auge behalten ob die auch wirklich aktiv werden.
Denn wie du oben schon schriebst, besteht bei denen oft eine gewisse Diskrepanz im Engagement, je nachdem ob man einen Vater oder eine Mutter knechten soll.

Da gilt dann oft die vermeintlich honorige Regel, dass man einer armen Mutter, wenn man ihr schon IHR Kind weg genommen hat, nicht auch noch Unterhalt abverlangen könne.

Mit fremdem Geld ist es ja immer leicht großzügig zu sein.
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RE: KU-pflichtige Mutter verweigert KU und verweigert Umgang - von beppo - 20-02-2012, 13:58

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