20-02-2012, 13:59
Ich überlege gerade, ob ich die Zusage mache, einen richtig errechneten KU ab 01.03.12 anzuerkennen. Ich weiss nur nicht, welche Qualität eine anwaltliche Forderung haben muß, damit von dort eine Klage nicht mutwillig ist. Beim letzten Verfahren (damals von Anfang an mit Anwalt) waren da zum Teil absurde Zahlen im Spiel und auch seltsame Rechenvorgänge bis hin zum ignorieren der Grundrechenarten. Deshalb: Ich bin ja einigungsbereit, aber gibt es da irgendetwas, was hinsichtlich der Anforderungen an Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit mal festgeschrieben oder ausgeurteilt wurde?
Wer nicht taktet, wird getaktet...