20-02-2012, 14:15
Naja die Mutwilligkeit gehört eigentlich zur VKH-Prüfung.
Eine Klage ist immer dann als mutwillig anzusehen, wenn ein vernünftiger Mensch die Klage nicht einreichen würde, wenn er sie selbst bezahlen müsste.
Also immer dann, wenn es durch einen Prozess nichts mehr zu gewinnen gibt, weil der Pflichtige ja schon selbst allen berechtigten Ansprüchen nachkommt.
Es ist zwar im Familienrecht zwar nichts genau festgelegt, sondern alles eine Frage des billigen Ermessens des Richters aber wenn du einen Titel in der richtigen Höhe erstellen lässt, ist die Gefahr relativ gering.
Eine Klage ist immer dann als mutwillig anzusehen, wenn ein vernünftiger Mensch die Klage nicht einreichen würde, wenn er sie selbst bezahlen müsste.
Also immer dann, wenn es durch einen Prozess nichts mehr zu gewinnen gibt, weil der Pflichtige ja schon selbst allen berechtigten Ansprüchen nachkommt.
Es ist zwar im Familienrecht zwar nichts genau festgelegt, sondern alles eine Frage des billigen Ermessens des Richters aber wenn du einen Titel in der richtigen Höhe erstellen lässt, ist die Gefahr relativ gering.