20-02-2012, 14:35
Bei einem Teenager-Kind bringt es wenig, da noch in den Umgang zum anderen Elternteil einzugreifen. Das Kind macht das selbst mit der Mutter aus. Helfen sollte man natürlich, z.B. Hilfe fürs Hinkommen.
Die Verrechnung ist deshalb nicht möglich, weil beim Kindesunterhalt der Gläubiger das Kind, Schuldner die Mutter ist und beim Ehegattenunterhalt der Gläubiger die Mutter und der Schuldner der Vater. Es sind also ganz unterschiedliche Schuldverhältnisse.
Die Verrechnung ist deshalb nicht möglich, weil beim Kindesunterhalt der Gläubiger das Kind, Schuldner die Mutter ist und beim Ehegattenunterhalt der Gläubiger die Mutter und der Schuldner der Vater. Es sind also ganz unterschiedliche Schuldverhältnisse.