20-02-2012, 14:46
Es gibt da ja ein Urteil aus 2004, das im Tenor auf auf einen festen Betrag lautet, unter "Tatbestand" aber zur Berechnung auf die DDF-Tabelle verweist. Der Ursprungsbetrag wurde dann einvernehmlich (ohne Anwälte und Gerichte) an die Änderungen der DDF-Tabelle und entsprechend dem Wegfall weiterer unterhaltsberechtigter Kinder angepaßt.
Liege ich da richtig, dass das ein statischer Titel ist? Und was passiert mit dem, wenn es nun einen neuen Titel gibt? Entfällt der dann automatisch?
Liege ich da richtig, dass das ein statischer Titel ist? Und was passiert mit dem, wenn es nun einen neuen Titel gibt? Entfällt der dann automatisch?
Wer nicht taktet, wird getaktet...