20-02-2012, 15:11
So stehts da drin:
"...für Recht erkannt:
Der Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt:
1. ...
2. für den Kläger zu 2) Kindesunterhalt beginnend mit dem xx.xx.xxxx in Höhe von monatlich xxx,xx Euro zu zahlen und beginnend mit dem xx.xx.xxxx monatlich xxx,xx Euro, wobei ab xx.xx.xxxx der Betrag in Höhe des Unterhaltsvorschusses in Höhe von xxx,xx an die Stadt xxxxxxxxxx zu leisten ist, fällig jeweils im voraus spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats."
"...für Recht erkannt:
Der Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt:
1. ...
2. für den Kläger zu 2) Kindesunterhalt beginnend mit dem xx.xx.xxxx in Höhe von monatlich xxx,xx Euro zu zahlen und beginnend mit dem xx.xx.xxxx monatlich xxx,xx Euro, wobei ab xx.xx.xxxx der Betrag in Höhe des Unterhaltsvorschusses in Höhe von xxx,xx an die Stadt xxxxxxxxxx zu leisten ist, fällig jeweils im voraus spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats."
Wer nicht taktet, wird getaktet...