20-02-2012, 17:49
beppo schrieb:Naja die Mutwilligkeit gehört eigentlich zur VKH-Prüfung.Stell Dir mal vor, Du begehrst die Herausgabe eines Dir ideell wichtigen und bedeutungsvollen Gegenstandes, dessen tatsächlicher Wert aber in einer niedrigeren Größenordnung liegt und dennoch im Falles des Verlierens zu Verfahrenskosten führt, die Du nicht tragen willst.
Eine Klage ist immer dann als mutwillig anzusehen, wenn ein vernünftiger Mensch die Klage nicht einreichen würde, wenn er sie selbst bezahlen müsste.
Erhalte ich VKH, klage ich.
Muss ich selber zahlen, wenn ich verliere, verzichte ich zähneknirschend auf mein Recht?
Zwar wird verschiedentlich in Kommentaren die Mutwilligkeit einer Klage von der von Dir beschriebenen Prüfung abhängig gemacht.
Dahinter stehen aber immer Fallbeispiele!
Mutwilligkeit ist eben auch insbesondere eine Frage der Erfolgsaussicht einer Klage.
Niemand sollte sich auf eine VKH-Abweisung einlassen, wenn sie vom Gericht so pauschal begründet wird.