20-02-2012, 18:07
Der alte Titel ist ja ein Urteil und unbefristet. Ich würde jetzt natürlich -zumindest für den überschreitenden Teilbetrag- befristet titulieren lassen wollen. Kann ich da einfach die Abänderung des alten Titels erklären?
Wer nicht taktet, wird getaktet...