20-02-2012, 21:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-02-2012, 21:16 von Camper1955.)
@sorglos
Ups sorry.
Aber was passiert nun mit dem titulierten Unterhalt für einen Geringverdiener?
Angenommen, Du hast nur die 950 €, aber Mindestunterhalt tituliert.
So wie ich Deinen Thread bisher verstanden habe, fordert das Sozialgericht doch, Dir den Unterhalt zu erstatten oder zumindest, dass das Jobcenter den titulierten Unterhalt an die Kinder bzw. deren sorgeberechtigter Person auszahlt.
lg
Camper
Ups sorry.
Aber was passiert nun mit dem titulierten Unterhalt für einen Geringverdiener?
Angenommen, Du hast nur die 950 €, aber Mindestunterhalt tituliert.
So wie ich Deinen Thread bisher verstanden habe, fordert das Sozialgericht doch, Dir den Unterhalt zu erstatten oder zumindest, dass das Jobcenter den titulierten Unterhalt an die Kinder bzw. deren sorgeberechtigter Person auszahlt.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.