20-02-2012, 21:35
Umgekehrt läuft es natürlich völlig anders. Der Vater Bedil A., der die Mutter erstochen hat: http://www.westfalen-blatt.de/nachricht/...6d38ce6c17
Das Jugendamt möchte das Sorgerecht: "Ein entsprechender Antrag, dass das Sorgerecht auf das Jugendamt übertragen werden soll, ist gestellt."
Da spricht keiner von "Ein böser Mörder kann ein guter Vater sein! Er hat keine Sorgerechte verloren, nur weil er wegen Mordes angeklagt worden ist...". Im Fall der Mördermutter wirkt sogar verschärft, dass das Kind von der Mörderin seines Vaters aufgezogen wird. Im Fall des Mördervaters sind die Kinder schon 13 und 15, da wird nicht mehr aufgezogen und die sorgerechtsrelevanten Entscheidungen sind nur noch dünn.
Das Jugendamt möchte das Sorgerecht: "Ein entsprechender Antrag, dass das Sorgerecht auf das Jugendamt übertragen werden soll, ist gestellt."
Da spricht keiner von "Ein böser Mörder kann ein guter Vater sein! Er hat keine Sorgerechte verloren, nur weil er wegen Mordes angeklagt worden ist...". Im Fall der Mördermutter wirkt sogar verschärft, dass das Kind von der Mörderin seines Vaters aufgezogen wird. Im Fall des Mördervaters sind die Kinder schon 13 und 15, da wird nicht mehr aufgezogen und die sorgerechtsrelevanten Entscheidungen sind nur noch dünn.