20-02-2012, 21:37
(20-02-2012, 20:38)blue schrieb: Du kannst gar nix erklären (lassen), solange die Gegenseit nicht mit einer (Deiner Erklärung) Befristung einverstanden ist.
Ich will die Differenz zwischen Urteil (statisch/unbefristet) und dem jetzigen Zahlbetrag zusätzlich freiwillig titulieren lassen, aber befristet. Wo besteht da jetzt ein Problem?
Wer nicht taktet, wird getaktet...