20-02-2012, 21:56
Im Juristendeutsch? ![Big Grin Big Grin](https://www.trennungsfaq.com/forum/images/smilies/biggrin.gif)
Etwas anderes gilt für die nachträgliche Befristung des bestehenden Schuldanerkenntnisses vom xx.xx.xxxx. Auch eine solche Befristung wäre ein Vertrag, der der Annahme Ihrer geschiedenen Ehefrau bedarf. Allerdings muss in diesem Fall die Annahme, um rechtswirksam zu werden, Ihnen gegenüber erklärt werden (Zugang der Annahmeerklärung bei Ihnen erforderlich), da die Befristung für Ihre geschiedene Ehefrau nicht lediglich vorteilhaft ist und deshalb der Zugang einer Annahmeerklärung für das Zustandekommen des Vertrages nicht entbehrlich ist.
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Etwas anderes gilt für die nachträgliche Befristung des bestehenden Schuldanerkenntnisses vom xx.xx.xxxx. Auch eine solche Befristung wäre ein Vertrag, der der Annahme Ihrer geschiedenen Ehefrau bedarf. Allerdings muss in diesem Fall die Annahme, um rechtswirksam zu werden, Ihnen gegenüber erklärt werden (Zugang der Annahmeerklärung bei Ihnen erforderlich), da die Befristung für Ihre geschiedene Ehefrau nicht lediglich vorteilhaft ist und deshalb der Zugang einer Annahmeerklärung für das Zustandekommen des Vertrages nicht entbehrlich ist.