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Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt
#5
wenn man von seinem ihm zur Verfügung stehenden Einkommen (1432,92) den errechneten Bedarf abzieht (1126,92) verbleiben 306 Euronen.
Das ist aber nicht viel, wenn man bedenkt, dass ihm ja noch weitere Kosten entstehen, die bislang nicht berücksichtigt wurden: Kfz Steuer, Kfz.-Versicherung, Benzin, Instandhaltungsrücklagen ....

Klaro, er hat keine Schulden! Und muss sich nicht mehr wegen Unterhalt verklagen lassen.
Für alles andere erhält er aber fortan keine VKH mehr.
Dann wird's u.U. mit dem Umgang schwierig.

Und eine Frage bleibt offen: wird Dir Aufstockung gewährt, wenn Du bislang wegen Leistungsunfähigkeit nicht zu zahlen brauchstes?
Denn in diesem Fall musst Du Dich durch eine ungerechtfertigte Unterhaltszahlung zunächst einmal selber hilfsbedürftig machen; mithin eine (Not)Lage willkürlich herbeiführen, nach der Du in den Kreis der Leistungsempfänger avancierst.

Ist es da nicht vielleicht doch besser, Du teilst dem JobCenter die Kontonummer der KM mit, damit sie sich die ganze Rechnerei sparen und den Unterhalt direkt dorthin überweisen?
Denn darauf läuft es doch hinaus! Den durch Aufstockung erhaltenen Unterhalt bist Du verpflichtet, weiter zu reichen. Der Beistand ist z.Bsp. rechtlich befugt, sich den Unterhalt abtreten zu lassen.

Wer zahlt denn dann den Unterhalt? Du oder das JobCenter?

Ich denke, darüber wird's künftig noch weitere interessante Entscheidungen geben - hoffentlich nicht vom BVerfG .....

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RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 11:37
RE: Unterhalt indirekt von der ARGE bezahlt - von Ibykus - 22-02-2012, 14:18
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