21-02-2012, 12:20
(20-02-2012, 17:29)beppo schrieb: Nein, in so einem Fall schreibt man, dass der neue Titel den alten vom xx.xx.xx ersetzt bzw. "In Abänderung"
Ich muss mich da mal korrigieren.
Natürlich kann man einen bestehende Titel nicht einseitig abändern.
Das kann gegen den Willen des Titelinhabers nur ein Gericht.
Entweder rückt die Inhaberin den alten Titel in freudiger Erregung über den neuen, höheren Titel freiwillig raus oder er bleibt wirksam.
Insofern könntest du da tatsächlich nur einen "zusätzlichen" Titel über die Differenzsumme erstellen.