Camper,
ich denke, sorglos ging es eher darum, das Prinzip zu verdeutlichen.
Die Schritte sind grundsätzlich: Bedarf>Einkommen>Bedarf gegen Einkommen>Gesamtzufluß aus Netto+Aufstockung>Abfluß
Zur Berechnung werden vom Einkommen zunächst alle Verpflichtungen und Freibeträge abgezogen. Daraus ergibt sich dann das anrechenbare Einkommen, welches gegen den Bedarf gestellt wird. Liegt das anrechenbare Einkommen unter dem Bedarf, dann liegt Bedürftigkeit vor und es wird um diese Diff aufgefüllt, die dann zum Netto hinzukommt. Aus diesem Mittelzufluß ist dann alles zu zahlen!
Was angemessener Wohnraum der Größe und von der Miete her bedeutet, das hängt sehr vom Einzelfall, den örtlichen Gegebenheiten und vom JC ab.
Standardumgang ist: Jedes 2. WE, unter der Woche noch ein Tag, Hälfte der großen Schulferien, Ostern, Pfingsten und andere Feiertage aufgeteilt. Da kommt man schnell über 1/3 der Jahreszeit, durchschnittlich also 10 Tage/Monat.
Umgang ist höchst individuell geregelt. Die Beihilfen werden idR für jeden Monat genau berechnet, bewilligt und später exakt abgerechnet.
Der Grundfreibetrag ist min. 100€, kann aber höher liegen.
Sorglos hat auf eine wichtige Eigenheit des SGB II hingewiesen: Unter SGB II-Bezug ist der Gesamt-Mittelzufluss zw 1500 und ca. 3000 stets gleich.
ich denke, sorglos ging es eher darum, das Prinzip zu verdeutlichen.
Die Schritte sind grundsätzlich: Bedarf>Einkommen>Bedarf gegen Einkommen>Gesamtzufluß aus Netto+Aufstockung>Abfluß
Zur Berechnung werden vom Einkommen zunächst alle Verpflichtungen und Freibeträge abgezogen. Daraus ergibt sich dann das anrechenbare Einkommen, welches gegen den Bedarf gestellt wird. Liegt das anrechenbare Einkommen unter dem Bedarf, dann liegt Bedürftigkeit vor und es wird um diese Diff aufgefüllt, die dann zum Netto hinzukommt. Aus diesem Mittelzufluß ist dann alles zu zahlen!
Was angemessener Wohnraum der Größe und von der Miete her bedeutet, das hängt sehr vom Einzelfall, den örtlichen Gegebenheiten und vom JC ab.
Standardumgang ist: Jedes 2. WE, unter der Woche noch ein Tag, Hälfte der großen Schulferien, Ostern, Pfingsten und andere Feiertage aufgeteilt. Da kommt man schnell über 1/3 der Jahreszeit, durchschnittlich also 10 Tage/Monat.
Umgang ist höchst individuell geregelt. Die Beihilfen werden idR für jeden Monat genau berechnet, bewilligt und später exakt abgerechnet.
Der Grundfreibetrag ist min. 100€, kann aber höher liegen.
Sorglos hat auf eine wichtige Eigenheit des SGB II hingewiesen: Unter SGB II-Bezug ist der Gesamt-Mittelzufluss zw 1500 und ca. 3000 stets gleich.