21-02-2012, 13:07
@sorglos
bei mir persönlich würden vergünstigte Tickets für ÖPNV nichts nützen, da bei mir Reisefähigkeit in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht besteht.
Ich persönlich würde Taxifahrkosten beantragen.
Aber ich bin ja auch nicht mehr unterhaltspflichtig, von daher erübrigt es sich, dass ich selbst auf (ergänzendes) ALG - II Klage. Dafür habe ich andere Baustellen.
lg
Camper
bei mir persönlich würden vergünstigte Tickets für ÖPNV nichts nützen, da bei mir Reisefähigkeit in öffentlichen Verkehrsmitteln nicht besteht.
Ich persönlich würde Taxifahrkosten beantragen.
Aber ich bin ja auch nicht mehr unterhaltspflichtig, von daher erübrigt es sich, dass ich selbst auf (ergänzendes) ALG - II Klage. Dafür habe ich andere Baustellen.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.