21-02-2012, 13:13
(21-02-2012, 08:51)Ibykus schrieb: wenn man von seinem ihm zur Verfügung stehenden Einkommen (1432,92) den errechneten Bedarf abzieht (1126,92) verbleiben 306 Euronen.Du machst einen Rechenfehler - 306 sind lediglich der Erwerbstätigkeitsfreibetrag als Bonus, denn "wer arbeitet, soll mehr haben als der der nicht arbeitet". Allerdings sind in den Freibeträgen eben auch KFZ-Versicherungsanteile, etc. drin. Dass diese teils zu niedrig angesetzt sind (z.B. 10 Cent/km für Fahrten zur Arbeit, das bedeutet, du mußt dein Auto auf Verschleiß fahren) ist mir auch klar.
Das ist aber nicht viel, wenn man bedenkt, dass ihm ja noch weitere Kosten entstehen, die bislang nicht berücksichtigt wurden: Kfz Steuer, Kfz.-Versicherung, Benzin, Instandhaltungsrücklagen ....
Aber den Vergelich muss man anders ansetzen:
Faktisch hat er 1432 - 523 fürs Leben zur Verfügung. Das ist 909 und damit mehr als 950 - 523 ohne Unterhaltspflicht.
(21-02-2012, 08:51)Ibykus schrieb: Klaro, er hat keine Schulden! Und muss sich nicht mehr wegen Unterhalt verklagen lassen.Damit entfällt schon mal ein wichtiger Kostenposten - sinnlose Zahlungen auf Anwalts- und Gerichtskosten wegen sinnlosen Unterhaltsverfahren.
(21-02-2012, 08:51)Ibykus schrieb: Für alles andere erhält er aber fortan keine VKH mehr.Das ist falsch - alle mit einem amtlichen Armutsbescheid haben hier bisher VKH bekommen, egal was da für ne Zahl drauf steht. Es ist ja schließlich das amtliche Existenzminimum. Aus meiner Erfahrung sind die Kombination aus Armutsbescheid+KU-Titel z.B. die wirksamsten Mittel gegen BU und TU-Festsetzungsverfahren. Wenn das durch ist, kann mna ja wieder mehr arbeiten.
Dann wird's u.U. mit dem Umgang schwierig.
(21-02-2012, 08:51)Ibykus schrieb: Und eine Frage bleibt offen: wird Dir Aufstockung gewährt, wenn Du bislang wegen Leistungsunfähigkeit nicht zu zahlen brauchstes?Aufstockung wir nicht gewährt - sie ist Gesetz. Solange dir z.B. das Beistand/Jugendamt bescheinigt, dass du nicht leistungfähig bist, brauchst du auch nichts zu bezahlen. Aber es braucht nur eine Anwältin aufzutauschen - dann werden die Leute auch im H4-Bezug zu "Standard-Unterhalt" vberurteilt - weil bekanntlich die "unterhaltsrechtliche Lesitungsfähigkeits-Fiktion" erheblich von der Realität abweichen kann.
Aufstockung wird es im obigen Beispiel auch geben, wenn er keinen Unterhalt bezahlt - eben weil sein sozialrechlicher Bedarf höher ist als das Einkommen.
Dann sieht das Ergebnis eben so aus:
1260.- Bruttoeinkommen
- 51,00 Lohnsteuer/Soli
- 123,50 Rentenversicherung
- 134,50 Kranken-/PflegeVers.
951.- (ausgezahltes) Nettoeinkommen
- 0,00 Kindesunterhalt
- 40,00 Fahrtkosten zur Arbeit (20 Tage á 20km á 0,10€)
- 306,00 Freibeträge nach SBGII weil "wer arbeitet soll mehr haben..."
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= 605,00 anrechenbares Einkommen
Er erhält dann lediglich 521,92 vom Jobcenter aufstockend. Sein verfügbares Haushaltseinkommen bleibt im Ergebnis immer noch 1432,92 Euro.
Vielleicht wird damit die Situation deutlicher - Wir stocken auf - es ist uns egal wieviel Unterhalt wir zahlen und ob uns der Staat mehr oder weniger dazu zahlt - er zahlt in Zukunft immer dazu.
(21-02-2012, 08:51)Ibykus schrieb: Denn in diesem Fall musst Du Dich durch eine ungerechtfertigte Unterhaltszahlung zunächst einmal selber hilfsbedürftig machen; mithin eine (Not)Lage willkürlich herbeiführen, nach der Du in den Kreis der Leistungsempfänger avancierst.Du redest ja schon wie ein Jobcenter daher! Wie kann denn eine Unterhaltszahlung "ungerechtfertigt" sein, wenn der Staat dafür "Mindestunterhaltssätze" festlegt? - Unterhalt ist Armut per Gesetz - Aber die Gesetze haben wir nicht gemacht.
(21-02-2012, 08:51)Ibykus schrieb: Ist es da nicht vielleicht doch besser, Du teilst dem JobCenter die Kontonummer der KM mit, damit sie sich die ganze Rechnerei sparen und den Unterhalt direkt dorthin überweisen?Das mag sein - aber ich kann den Staat nicht daran hindern, wenn er uns in seinem "von der einen Tasche in die andere Tasche"-Spiel beteiligen möchte. Andererseits - was habe ich mit der Bedarfsgemeinschaft der KM zu tun? Wenn sie meint, sie müsse eine Geschäftsbeziehung mit dem Jobcenter beginnen, dann kann sie das tun.
(21-02-2012, 08:51)Ibykus schrieb: Wer zahlt denn dann den Unterhalt? Du oder das JobCenter?Kindesunterhalt wird vom Vater bezahlt und sonst niemand. Er muss stets (und kann nur) aus eigenem Einkommen und Arbeit im Schweiße des Angesichtes bezahlt werden.
Wenn der Staat aber Väter durch die Regelungen des Mindestunterhalts in die Armut treibt und diese selbst bedürftig werden, dann muss der Staat die Bedürftigkeit des Vater und seiner kleinen Familie wieder beheben.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #