21-02-2012, 15:41
(21-02-2012, 13:55)Dzombo schrieb: In meinem nächsten Leben werde ich AUFSTOCKERWir machen folgende Erfahrung: Wenn Beschäftigte im öffentlichen Dienst (im weitesen Sinne) bei der erstmaligen Unterhaltsfestsetzung mit Aufstockung argumentieren (weil sie mehrere Kinder haben), dass dann das Jugendamt sehr schnell zu "Mangelfallberechnungen" in der Lage ist. Weil es würde sich nicht gut mit der Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Beamten vertragen, wenn diese ergänzend H4 beantragen müßten.... Auch wenn später Bedürftigkeit entsteht, können so Titel recht zügig geändert werden.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #