21-02-2012, 17:43
(31-01-2012, 13:00)p schrieb: von dem verlogenen Chef, das Landgericht muss aufgeben
Und wieder nur Einstellung, womit seine Unschuld überhaupt nicht bewiesen ist und der Angeklagte vermutlich zumindest die Anwaltskosten selbst tragen muss.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.