21-02-2012, 18:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-02-2012, 18:18 von Camper1955.)
(21-02-2012, 18:10)beppo schrieb: Vielleicht sollte ihm und dem geneigten Leser das mal jemand mitteilen.
Ihm mitteilen wird wohl kaum gehen.
Und ich sage immer schon, keine Einstellung, sondern Freispruch.
Jeder der mit so einem Verfahren konfrontiert ist sollte von Anfang an sagen. "Ich will keine Einstellung des Verfahrens, ich will einen Freispruch."
Das muss man auch seinem Anwalt klar machen.
Wenn man sich selbst in der ersten Instanz vertritt, dann auch immer wieder sagen. "Ich will ein Urteil."
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.