21-02-2012, 18:34
"Die Staatsanwältin beantragte in ihrem Schlussvortrag eine Haftstrafe von sechs Monaten, zumal der Mann schon mehrfach, auch einschlägig, vorbestraft sei. Allerdings solle ihm die Chance gegeben werden, seinen Zahlungswillen zu beweisen. Das solle aber eine der Bewährungsauflagen sein."
Mehrfach vorbestraft und doch gabs keinen Gefängnisaufenthalt. Die Angst, dass überhaupt kein Geld mehr kommt, war wohl ziemlich groß.
Das mit dem Aufstocken ist spannend und ich wäre ein Kandidat dafür. Gibt es dafür eigentlich eine Pflicht?
Mehrfach vorbestraft und doch gabs keinen Gefängnisaufenthalt. Die Angst, dass überhaupt kein Geld mehr kommt, war wohl ziemlich groß.
Zitat:Einfach sein Geld an seine diversen Kinder verteilen - und Aufstocker werden.
Das mit dem Aufstocken ist spannend und ich wäre ein Kandidat dafür. Gibt es dafür eigentlich eine Pflicht?