21-02-2012, 22:08
(21-02-2012, 21:38)Hasserfuellter schrieb: Danke Dir; und wenn das Zielland dann nur Renten gering oder
gar nicht besteuert ?
Beim Wegzug in ein Niedrigsteuerland (Spitzensteuersatz dort weniger als ca. 2/3 des deutschen Spitzensteuersatzes) gilt nach dem deutschen Aussensteuergesetz die erweiterte beschränkte Steuerpflicht, d.h. für die Dauer von 10 Jahren ist das Einkommen dann zusätzlich in Deutschland zu versteuern, wobei die im Ausland bezahlte Steuer angerechnet wird.
Diese erweiterte beschränkte Steuerpflicht gilt aber nur für denjenigen, der in den letzten zehn Jahren vor dem Wegzug mindestens fünf Jahre als deutscher Staatsangehöriger unbeschränkt steuerpflichtig war.