21-02-2012, 23:25
(21-02-2012, 13:13)sorglos schrieb:Das meinte ich nicht.(21-02-2012, 08:51)Ibykus schrieb: Und eine Frage bleibt offen: wird Dir Aufstockung gewährt, wenn Du bislang wegen Leistungsunfähigkeit nicht zu zahlen brauchstes?Aufstockung wir nicht gewährt - sie ist Gesetz. Solange dir z.B. das Beistand/Jugendamt bescheinigt, dass du nicht leistungfähig bist, brauchst du auch nichts zu bezahlen. Aber es braucht nur eine Anwältin aufzutauschen - dann werden die Leute auch im H4-Bezug zu "Standard-Unterhalt" vberurteilt - weil bekanntlich die "unterhaltsrechtliche Lesitungsfähigkeits-Fiktion" erheblich von der Realität abweichen kann.
Aufstockung wird es im obigen Beispiel auch geben, wenn er keinen Unterhalt bezahlt - eben weil sein sozialrechlicher Bedarf höher ist als das Einkommen. ...
Ich mache mir Gedanken darüber, ob auch derjenige, der bislang wegen Leistungsunfähigkeit keinen Unterhalt gezahlt hat (und auch nicht zu zahlen brauchte) von der Regelung betroffen ist:
Guten Tag liebe Arge,
ich habe davon Kenntnis erhalten, dass bei der Bemessung meines anrechenbaren Einkommens auch der Unterhalt, den ich aus dargelegten Gründen nicht zahle, berücksichtigt wird.
Wenn das der Fall sein sollte, bin ich künftig gerne bereit -notfalls bei einmonatiger Vorleistung- Unterhalt zu zahlen, wenn mein Einkommen im Folgenden entsprechend aufgestockt wird!
Ich würde der Arge dann noch eine freundliche "Lange Nase" machen ...