21-02-2012, 23:38
Camper1955 schrieb:Und wieder nur Einstellung, womit seine Unschuld überhaupt nicht bewiesen ist und der Angeklagte vermutlich zumindest die Anwaltskosten selbst tragen muss.
lg
Camper
Kosten und Auslagen bei Nichtverurteilung: § 467 Abs. 1 StPO!