21-02-2012, 23:47
(21-02-2012, 21:16)sorglos schrieb:Sollte eine solche Pflicht bestehen (besser gesagt: sollte man einem säumigen Unterhaltsschuldner eine solche Pflicht auferlegen), dann bestünde wegen der Drittwirkung (Drittbetroffenheit) auch die Möglichkeit, eine Unterlassung von Amts wegen zu ersetzen.(21-02-2012, 18:34)Exilierter schrieb:Eine Pflicht? Meines Wissens gibt es bisher keine Pflicht Sozialleistungen zu beantragen. Aber da die Meinungen dazu etwas auseinander gehen, sollte man keine schlafenden Hunde wecken.Zitat:Einfach sein Geld an seine diversen Kinder verteilen - und Aufstocker werden.
Das mit dem Aufstocken ist spannend und ich wäre ein Kandidat dafür. Gibt es dafür eigentlich eine Pflicht?
In einem solchen Fall, würde ich vermuten, dass man es mir nicht übel nimmt, wenn ich darauf verweise, dass es mir persönlich einerlei ist, welche staatliche Stelle "für mich leistet". Denn sie leistet ja nicht, weil ich nicht zahle, sondern weil ich nicht zahlen kann.
Mit diesem Hinweis können die meisten Rechtsanwälte und Staatsanwälte ruhig weiter schlafen ....
Einige von ihnen sind mir als ehrenwerte Mitbürger persönlich bekannt, weswegen ich in Punkto "schlafende Hunde" nicht missverstanden sein möchte