18-02-2009, 15:28
Detlef, Webworker
zum Glück haben wir in diesem Land das Richterrecht und nicht das U.S. amerikanische "Entwicklungsrecht", sonst wäre der Mann wohlmöglich nach einem entsprechendem Präzendenzfall nicht zu 3.000 sondern zu 300.000EUR verdonnert worden.
Der Richter hat nur angedeutet, dass er die Bandbreite seiner Möglichkeiten auch einseitig verschieben kann. Er hat nichts anderes als einen Vergleich erwirkt. Das RECHT wäre ein gefühltes ungerechteres gewesen.
Und wenn ein - 'tschuldigung - uneinsichtiger alter Bollerkopp von Rentner mir als Richter ans Knie fassen wollte, würde ich ihm auch die Grenzen nennen wollen und im weiteren Fall der Uneinsichtigkeit auch aufzeigen.
Das Urteil hat aber ganz sicher auch noch einen feinen Nebeneffekt: Von den 3.000 darf die Madame Ex-Ehefrau erstmal die eigenen Anwaltskosten begleichen.
zum Glück haben wir in diesem Land das Richterrecht und nicht das U.S. amerikanische "Entwicklungsrecht", sonst wäre der Mann wohlmöglich nach einem entsprechendem Präzendenzfall nicht zu 3.000 sondern zu 300.000EUR verdonnert worden.
Der Richter hat nur angedeutet, dass er die Bandbreite seiner Möglichkeiten auch einseitig verschieben kann. Er hat nichts anderes als einen Vergleich erwirkt. Das RECHT wäre ein gefühltes ungerechteres gewesen.
Und wenn ein - 'tschuldigung - uneinsichtiger alter Bollerkopp von Rentner mir als Richter ans Knie fassen wollte, würde ich ihm auch die Grenzen nennen wollen und im weiteren Fall der Uneinsichtigkeit auch aufzeigen.
Das Urteil hat aber ganz sicher auch noch einen feinen Nebeneffekt: Von den 3.000 darf die Madame Ex-Ehefrau erstmal die eigenen Anwaltskosten begleichen.